Sprechfunkzeugnis BZF Onlineausbildung

Onlineausbildung Sprechfunkzeugnis BZF I+II sowie AZF in Deutsch und Englisch

Sprechfunkzeugnis BZF Onlineausbildung
Sprechfunkzeugnis BZF Onlineausbildung

Allgemeines zum Thema Sprechfunkzeugnis

Zugelassene und funktionsfähige Funkgeräte sind für Flugzeuge natürlich unabdingbar. Die stetige Kommunikation zum Tower und die zu jeder Zeit mögliche Kontaktaufnahme im Notfall sind nur zwei Gründe von vielen, die eine uneingeschränkte Kommunikation während des Fluges unabdingbar machen. Um Funkgeräte ordnungsgemäß und korrekt zu betreiben, gibt es ein sogenanntes Sprechfunkzeugnis. Nur Inhaber dieser Zertifizierung ist die Nutzung der Kommunikationsmittel an Bord gestattet. Dieses Sprechfunkzeugnis trägt den Titel BZF (Zeugnis für Flugfunk). Jede Form einer Pilotenlizenz, egal ob für Privat oder Beruf, benötigt eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich des Sprechfunks. Dabei unterscheidet man allerdings, basierend auf den jeweiligen Anforderungen, zwischen zwei unterschiedlichen Ausbildungsklassen: BZF II und BZF I.

Vorteile eines Onlinekurses zum Sprechfunkzeugnis BZF und AZF gegenüber herkömmlicher Flugschulen

Wichtigster und wahrscheinlich größter Vorteil ist der preisliche Vorteil von Onlinekursen und Schulungen in der theoretischen Ausbildung. Wichtige Lerninhalte werden im virtuellen Klassenzimmer mindestens genauso gut vermittelt, wie auf herkömmlichen Weg auf dem lokalen Flugplatz. Doch nicht nur der Preis ist meist bedeutend niedriger, auch der Aufwand am Kurs teilzunehmen ist meist nicht unerheblich geringer. Keine langen Anfahrtswege, nur eine Internetverbindung und ein Laptop/Tablet sind für die Teilnahme am Kurs notwendig. Die erfahrenen Fluglehrer vermitteln das notwendige Wissen genauso effizient und nachhaltig, wie bei Schulungen vor Ort. Bis zum Ablegen der entsprechenden Prüfungen können Sie uneingeschränkt im Onlinekurs Fragen stellen, gemeinsam üben, und sich mit den anderen Teilnehmern rege austauschen.

Wer nicht nur an der Ausbildung im Rahmen des Sprechfunks interessiert ist, sondern sogar kostengünstig die entsprechende, theoretische Online-Ausbildung des Pilotenscheins für UL/SPL oder sogar des PPL-Onlinekurses interessiert ist, findet eine entsprechende Übersicht aller online angebotenen Fluglehrerkurse hier: Fluglehrerteam Onlinekurse und Schulungen.

Definition und Unterschiede der Sprechfunkzeugnisse BZF I und II

BZF II (Deutsch) – kleinstes Sprechfunkzeugnis des deutschen Luftraums

Für die Teilnahme am deutschen Sprechfunk und die uneingeschränkte Nutzung des deutschen Luftraums nach den Sichtflugregeln, ist die Ausbildung im deutschen Sprechfunk im Rahmen des BZF II verpflichtend. Einzige Ausnahme bilden Ultraleichtflugzeuge, welche nicht den freigabepflichtigen Luftraum nutzen möchten.

Das BZF II ist als kleinste Variante des Sprechfunkzeugnisses und Grundvoraussetzung für den Erwerb des höher gewerteten BZF I oder der höchsten Zertifizierung, dem AZF. Die Ausbildung zum Sprechfunkzeugnis BZF I sowie AZF erfolgt demnach als aufbauende Weiterbildung. Für PPL (EASA FCL / LAPL) Piloten ist das Sprechfunkzeugnis BZF II Pflicht, für UL-Piloten weiterhin dringend empfohlen.

Beschränkt gültiges Zeugnis für Flugfunk (BZF I)

Genau wie das BZF II kann das Sprechfunkzeugnis BZF I in Englisch oder Deutsch für den internationalen oder nationalen Verkehr erworben werden. Mehr dazu unter dem Kapitel Sprachprüfung.) Das BZF I als höchstes Sprechfunkzeugnis im Bereich des Sichtflugs, berechtigt zur Nutzung des Flugfunks im Rahmen einer Privatpilotenlizenz (PPL). Möchte man Flugzeuge auch unter Instrumentenflugbedingungen fliegen, also ohne direkte Sicht nach draußen, wird ein „Allgemein gültiges Zeugnis für Flugfunk“ (AZF) benötigt. (Siehe nächstes Kapitel).

BZF I (Englisch)

Das BZF I (Englisch) ist Grundvorrausetzung für den Funkverkehr und Aufstiegserlaubnis im Ausland. Sollte Englisch nicht die Muttersprache sein, so muss in einer separaten Sprachprüfung mindestens „Level 4“ erlangt werden. Das jeweils erreichte Sprachlevel wird von der zuständigen Behörde in der Lizenz eingetragen.

TIPP:
Sollten Ihre Englischkenntnisse etwas eingerostet sein, so können Sie auch einen Erweiterten Onlinekurs für das Sprechfunkzeugnis BZF I inkl. Sprachauffrischung mit einem kleinen Aufpreis von 150,- € buchen!

AZF – allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst

Das AZF ist die maximal erreichbare Sprechfunk Zertifizierung im deutschsprachigen Raum. Besitzer des Sprechfunkzeugnisses AZF sind für den Flugfunk nach den internationalen Instrumentenflugregeln (IFR) berechtigt. Das Zertifikat ist weltweit gültig. Die Berechtigung zur Durchführung des Sprechfunks im Sichtflug ist ebenfalls abgedeckt. Im deutschsprachigen Raum ist die Kommunikation in deutscher Sprache bei Sichtflug erlaubt. Das Sprechfunkzeugnis AZF ist für die Berufspilotenausbildung vorgeschrieben.

Voraussetzungen zum Erwerb eines BZF/AZF

Das Mindestalter für den Erwerb des BZF I oder des BZF II Sprechfunkzeugnisses liegt bei 15 Jahren. Für die Weiterbildung zum AZF Sprechfunkzeugnis ist der Besitz eines BZF I oder BZF II Zertifikats nötig und der Prüfling muss mindestens 18 Jahre alt sein. Das AZF ist demnach keine Vollprüfung, sondern als erweiterte Zusatzprüfung für das BZF anzusehen.

Wichtig:
Bei Erwerb eines BZF II oder I Sprechfunkzeugnisses für den deutschen Luftraum, kann Deutsch als Muttersprache von Einwohnern aus Deutschland, Österreich und dem deutschsprachigen Teil der Schweiz und Südtirol eingetragen werden. Sollten Sie in einem anderen Gebiet wohnhaft sein, so müssen Sie eine entsprechende Sprachprüfung ablegen, wenn sie ein deutsches Sprechfunkzeugnis besitzen oder erwerben möchten.